Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Schleswig ist bemüht, ihre Websites, so auch die des Kulturhauses im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
https://www.kulturhaus-schleswig.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die Stadt Schleswig plant, sie im Jahr 2026 neu zu strukturieren, sodass die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden.

Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

Nicht-Text-Inhalte
Logo, Bilder und Schaltflächen sind teilweise nicht mit Alternativtexten versehen.

Seitenstruktur
Nicht alle Überschriften sind so gesetzt, dass Screenreader sie erkennen können. Hierdurch wird beim Einsatz von Schreenreadern möglicherweise die Seitenstruktur nicht erkennbar. Die Überschriften sind nicht durchgängig so strukturiert (Größe), dass sie von Screenreadern als Überschriften erkannt werden.

Farbe
Farbliche Absetzungen sind teilweise unzureichend erkennbar. Sie werden beispielsweise für Links eingesetzt oder Schaltflächen eingesetzt. Hier ist der Kontrast für eine gute Lesbarkeit zu gering.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.06.2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Bewertung durch die Prüfstelle für barrierefreie IT des Landes Schleswig-Holstein vom 10.04.2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.06.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kulturhaus-schleswig.de aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Fachdienst Kultur und Tourismus
Rathausmarkt 1 (Postadresse)
Poststraße 2 (Besuchsadresse nach vorheriger Terminvereinbarung)
E-Mail: kultur-tourismus@schleswig.de
Fon: 0 46 21 / 8 14 – 0
Fax: 0 46 21 / 8 14 – 1 99

Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle bzw. https://www.inklusion.sh/unsere-aufgaben/beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de